Haustiere
Haustiere willkommen
- Alle Haustiere der Gäste müssen vor der Ankunft angemeldet werden. Für einen angemeldeten Hund, eine Katze oder ein anderes Haustier wird eine Gebühr von 25,00 EUR pro Tag gemäß der regulären Preisliste erhoben (außer für Blindenhunde, die kostenlos untergebracht werden).
- Alle Hunde, die im Resort untergebracht sind, müssen einen Impfpass besitzen. Für Hunde gibt es einen ausgewiesenen Hundestrand im östlichen Teil des Resorts. Der Hundestrand ist am Meer gekennzeichnet.
- Bitte beachten Sie, dass dieser Strandabschnitt nicht zum Schwimmen für Menschen bestimmt ist. Daher sind keine Rettungsschwimmer anwesend, und das Baden erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Hunde dürfen nur an der Leine spazieren gehen, und jeder Hundebesitzer ist für das Verhalten des Tieres sowie für das Reinigen von Hinterlassenschaften verantwortlich. Falls der Hundebesitzer das Hundekot nicht entfernt, ist er verpflichtet, eine Gebühr von 10,00 EUR für die Reinigung zu zahlen, die von den Resort-Mitarbeitern durchgeführt wird.
- Das Nichtanmelden von Haustieren wird als schwerwiegender Verstoß gegen die Hausordnung angesehen und kann dazu führen, dass das Gastrecht für den Tierbesitzer im Resort aufgehoben wird.
- Die Reinigung der Unterkunft kann nur in Abwesenheit des Haustieres erfolgen; andernfalls wird das Reinigungspersonal die Unterkunft nicht betreten.
- Betten, Matratzen und Sofas, die für den Schlaf und die Erholung der Gäste bestimmt sind, sind nicht für Haustiere vorgesehen. Wir empfehlen, vor der Ankunft ein spezielles Haustierbett zu reservieren.
- Haustiere sind nur in bestimmten Zimmern ** zugelassen. Haustiere sind nicht in den Innenräumen des Restaurants erlaubt. Hunde an der Leine dürfen mit ihrem Besitzer auf der Terrasse sitzen, solange sie andere Gäste nicht stören.
- Im Falle eines Angriffs eines Hundes auf andere Tiere oder Menschen ist der Hundebesitzer vollständig für den entstandenen Schaden verantwortlich.
- Bei Schadenersatzforderungen gegen Adria wird das Unternehmen einen Rückgriff auf den Verursacher des Schadens in dem gesetzlich zulässigen Umfang geltend machen.